Vor zwei Wochen schrieben wir, dass die Kommission die Frist für die Durchführungsrechtsakte zur Verpackungskennzeichnung verpasst hat — und dass das für Hersteller eine gute Nachricht ist: Im Verordnungstext steht die Formel „je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist", die Verzögerung zieht die Pflicht also mit. Vor zehn Tagen lief eine weitere Frist ab — die für den Batteriepass. Dasselbe Phänomen, mit genau der gegenteiligen Folge.
Was am 18. August ablief
Artikel 77 Absatz 9 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet die Kommission:
„Die Kommission erlässt bis zum 18. August 2026 Durchführungsrechtsakte, in denen festgelegt ist, welche Personen für die Zwecke von Absatz 2 Buchstabe c des vorliegenden Artikels als Personen mit berechtigtem Interesse im Sinne von Anhang XIII Nummern 2 und 4 gelten, zu welchen der Informationen gemäß dieser Nummern sie Zugang erhalten und in welchem Umfang sie diese Informationen herunterladen, teilen, veröffentlichen und wiederverwenden dürfen."
Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77 Absatz 9 — amtlicher deutscher Wortlaut
Im Klartext: Dieser Rechtsakt würde bestimmen, wer in die nicht öffentliche Schicht des Passes sehen darf — Reparaturbetrieb, Aufarbeiter, Recycler, Second-Life-Betreiber — und was er mit den dort sichtbaren Daten anfangen darf. Bei Redaktionsschluss, zehn Tage nach Fristablauf, liegt er nicht vor. Die Branche rechnet mit dem vierten Quartal 2026.
Was sich dadurch aber nicht verschiebt
Und hier liegt der Unterschied. Artikel 77 Absatz 1 lautet:
„Ab dem 18. Februar 2027 muss jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte („Batteriepass") verfügen."
Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77 Absatz 1 — amtlicher deutscher Wortlaut
Lesen Sie es noch einmal. Kein „oder". Kein „je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist". Ein nacktes Kalenderdatum und ein „muss". Die Verzögerung des Durchführungsrechtsakts schiebt das nicht nach hinten — sie nimmt nur Vorbereitungszeit weg.
Der Beleg, dass das Absicht ist
Man könnte annehmen, der Gesetzgeber habe die Ausweichklausel schlicht vergessen. Hat er nicht: Sie steht in derselben Verordnung, wenige Artikel früher. Bei den Leistungsklassen für den CO₂-Fußabdruck lautet die Frist:
„…oder 18 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens des in Unterabsatz 4 Buchstabe a bzw. Buchstabe b genannten delegierten Rechtsakts bzw. Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist…"
Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 7 — amtlicher deutscher Wortlaut
Dasselbe Gesetz, dieselbe Technik. Der Gesetzgeber wusste also, wie man eine Frist verschiebbar macht — und hat es beim Pass nicht getan. Das war eine Entscheidung, kein Versehen.
Was sich verschiebt und was nicht — in einer Tabelle
| Pflicht | Datum | An einen Rechtsakt gebunden? |
|---|---|---|
| Batteriepass (LV, >2 kWh Industrie, EV) | 18.02.2027 | Nein — festes Kalenderdatum |
| Definition „berechtigtes Interesse" (Art. 77 Abs. 9) | 18.08.2026 (abgelaufen) | der Rechtsakt selbst, fehlt noch |
| Sorgfaltspflichten | 18.08.2027 | verschoben durch (EU) 2025/1561 |
| CO₂-Leistungsklasse (EV) | „oder +18 Monate, je nachdem" | Ja — verschiebt sich mit |
| Verpackungskennzeichnung (PPWR) | „oder +24 Monate, je nachdem" | Ja — verschiebt sich |
Die Sorgfaltspflichten sind eine eigene Geschichte — und das kann in die Irre führen
Eine Verschiebung gab es in der Batteriewelt durchaus, nur nicht dort, wo viele es vermuten. Im Rahmen von Omnibus IV hat die Verordnung (EU) 2025/1561 die Sorgfaltspflichten auf den 18. August 2027 verschoben. Artikel 77 hat sie nicht angetastet.
Daraus folgt ein eigenartiges halbes Jahr: Von Februar bis August 2027 läuft der Pass, während der dahinterliegende Sorgfaltsbericht noch nicht durchsetzbar ist. Wenn jemand sagt, „die Batterieregeln wurden verschoben", lohnt die Rückfrage, welche — denn der Pass wurde es nicht.
Dieser Artikel ist Information, keine Rechtsberatung, und er beschreibt eine bewegliche Lage. Der geschilderte Stand ist der 28. August 2026. Erscheint der Rechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9, klärt sich die Frage der Zugriffsschichten — das Datum Februar 2027 verschiebt auch er nicht.
Was das in der Praxis bedeutet
Sie haben ein halbes Jahr für einen Pass, dessen mittlere Zugriffsschicht rechtlich noch nicht definiert ist. Das klingt unangenehm, ist es aber weniger, als es zunächst scheint — wenn Sie in der richtigen Reihenfolge arbeiten.
Was sich heute schon erledigen lässt, weil es nicht vom fehlenden Rechtsakt abhängt:
- Die Struktur. Der Pass hat drei Schichten: öffentlich · berechtigtes Interesse · Behörde. So viel sagt Anhang XIII bereits — offen ist nur, wer genau zur mittleren gehört.
- Die öffentliche Schicht. Sie ist vollständig bekannt, und sie ist das, was Besucher tatsächlich sehen.
- QR-Code und Kennung. Nach Artikel 13 Absatz 6 muss ab dem 18. Februar 2027 jede Batterie einen QR-Code tragen, der zum Pass führt. Der Code kodiert eine Adresse, keine Daten — darum geht es im Artikel zu GS1 Digital Link —, er lässt sich also drucken, bevor das letzte Feld feststeht.
- Die Datenerhebung. Materialzusammensetzung, Herkunft und Lieferantendaten dauern am längsten und hängen von keinem Rechtsakt ab.
Was offen bleiben muss: die Empfänger der Schicht „berechtigtes Interesse". Schreiben Sie nicht fest in Ihr System, wer genau Zugriff bekommt — das entscheidet der Rechtsakt, und Sie müssen es nachträglich anpassen können.
Wie hilft Veridyn?
Genau an diesem Punkt. In den Schemata von Veridyn sind die Felder vorab Zugriffsstufen zugeordnet — öffentlich, berechtigtes Interesse, Behörde —, die Struktur steht also bereit, bevor das Recht sagt, wer für welche Stufe qualifiziert ist. Kommt der Rechtsakt, bauen Sie nicht das Datenmodell um, sondern ordnen die Empfänger ein.
Die Behördenstufe geben Sie schon heute über einen Token-Link frei, feldgenau — dieselbe Mechanik wird auch die Akteure mit berechtigtem Interesse bedienen. Das Batterieschema ist live, und unser Leitfaden zum Batteriepass geht durch, was hineingehört.
Live ansehen oder kostenlos starten — der erste Pass dauert Minuten.