Der Batteriepass wird am 18. Februar 2027 Pflicht, und anders als beim Verpackungsetikett verschiebt sich dieses Datum nicht. Fünf Monate bleiben. Da liegt die Frage nahe, was auf EU-Seite eigentlich fertig ist. Wir haben nachgesehen — nicht in Pressemitteilungen, sondern in der öffentlich ausgelieferten Oberfläche des Registers selbst.
Was das Registrierungsformular heute abfragt
Das Online-Formular des Registers verlangt vier Angaben:
- Eindeutige Produktkennung (UPI) — Pflichtfeld
- Granularitätsstufe
- Chargenkennung (Batch)
- Modellkennung
Das ist genau jene dreistufige Kette, die unser Artikel zu Modell, Charge und Stück beschreibt: Auch das Register denkt in Modellen, Fertigungschargen und Einzelstücken. Wer seine Pässe bisher flach, nur auf Modellebene geplant hat, für den ist dieses Formular die erste Warnung.
Fünf Dinge, die die Oberfläche verrät
1. Die Granularität kennt derzeit genau einen Wert: Item. In der Sprachdatei der Oberfläche steht exakt eine Enum-Beschriftung für die Granularität, und das ist „Item". Kein „Model", kein „Batch". Deshalb lässt sich die Auswahl nicht ändern — kein Fehler, sondern schlicht die einzige bislang aktive Stufe. Die Felder für Chargen- und Modellkennung sind vorhanden, die Hierarchie wird also vorerst über sie ausgedrückt.
2. Die UPI ist eine URL, und ihre einzige Formregel ist ein Satz. Die Fehlermeldung des Feldes sagt, der Wert sei keine gültige URL und müsse mit https:// beginnen. Eine Längenbegrenzung haben wir im ausgelieferten Code nicht gefunden: Wir haben alle dreizehn JavaScript-Bündel durchgesehen, keine an das Feld gebundene Längenprüfung. Der Leitfaden des Registers nennt hingegen 50 Zeichen. Beides widerspricht sich nicht — die Grenze lebt nicht im Formular —, doch man sollte wissen: der Browser warnt nicht, wenn man sie überschreitet.
Das ist nicht theoretisch. Eine vollständige Kette Modell → Charge → Stück in GS1-Digital-Link-Form ist auf unserer eigenen Domain 62 Zeichen lang; eine Adresse auf Modellebene 35. Die Länge Ihrer Domain beeinflusst also, ob Ihre Kennung auf Stückebene in ein dokumentiertes Budget passt — worauf der Artikel zu Anbieterwechsel und Lock-in aus anderer Richtung blickt.
3. Massenregistrierung gibt es, mit fester Größe. Der Datei-Upload akzeptiert JSON oder XML, höchstens 100 Registrierungsanfragen je Datei, und die Oberfläche bietet herunterladbare Vorlagen template.json / template.xml. Wer Tausende Pässe registrieren wird, für den ist diese Bündelgröße eine Planungsgröße.
4. Das System besteht aus mehreren getrennten Diensten. Die Konfiguration der Oberfläche nennt drei eigene Hosts: Authentifizierung, API und das Register selbst. Die Anmeldung läuft über EU Login mit OAuth2.
5. Ein öffentliches API-Schema existiert nicht. Wir haben die üblichen Pfade probiert (OpenAPI, Swagger). Keiner ist erreichbar; die Dienste laufen, sind aber geschlossen. Wer eine maschinelle Integration plant, kann heute nicht aus Dokumentation arbeiten.
Was wir in der Oberfläche nicht gefunden haben
Was fehlt, ist ebenso aufschlussreich. Die Verordnung (EU) 2026/1778 nennt mehrere Fähigkeiten, von denen sich in den Texten der Oberfläche keine Spur findet — stichwortweise geprüft:
| Was das Recht nennt | Fundstelle | In der Oberfläche |
|---|---|---|
| Link zur beim Anbieter gehaltenen Sicherungskopie | Erwägungsgrund 16 | fehlt |
| Delegation von Zugriffsrechten an Dritte | Art. 6 Abs. 1 | fehlt |
| Übertragung registrierter Pässe | Art. 6a | fehlt |
| Registrierungsnachweis | Erwägungsgrund 17 | fehlt |
| Semantisches Datenrepositorium | Art. 3 Buchst. g | fehlt* |
* Das Wort „semantisch" kommt zweimal vor, beide Male jedoch als Fehlercode („semantische Prüfung fehlgeschlagen"), nicht als Repositorium.
Das ist keine Kritik: Das Register ging im Juli 2026 live, und auch das Recht greift stufenweise. Für die Planung zählt es dennoch. Wer heute verspricht, sein Produkt „registriere einen Backup-Link im Register", verspricht etwas, dessen Oberfläche es noch nicht gibt.
Das Register ist keine Datenbank — und das ist der Punkt
Es lohnt sich, klar zu sagen, was es tut. Das Register ist ein Index: Es speichert Kennung, Metadaten und einen Speicherort. Der Passinhalt selbst bleibt beim Hersteller (beziehungsweise bei dessen Anbieter).
Daraus folgt etwas Wichtiges: Zugriffssteuerung ist nicht Sache des Registers. Was jemand beim Scannen Ihres Passes zu sehen bekommt, entscheidet Ihr System. Und genau dort sitzt die größte offene Frage.
Die Schicht ohne rechtlichen Inhalt
Nach Anhang XIII der (EU) 2023/1542 hat der Batteriepass drei Schichten: öffentlich · berechtigtes Interesse · Behörde. Interessant ist die mittlere, denn sie wird erst durch den Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9 mit Inhalt gefüllt:
„Die Kommission erlässt bis zum 18. August 2026 Durchführungsrechtsakte, in denen festgelegt ist, welche Personen … als Personen mit berechtigtem Interesse … gelten, zu welchen der Informationen … sie Zugang erhalten und in welchem Umfang sie diese Informationen herunterladen, teilen, veröffentlichen und wiederverwenden dürfen."
Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77 Absatz 9 — amtlicher deutscher Wortlaut
Diese Frist ist verstrichen, den Rechtsakt gibt es nicht. Ein Entwurf ging im April 2026 an die Batterie-Expertengruppe der Kommission, und der eigene Zeitplan der Kommission setzt die Annahme ins vierte Quartal 2026.
Der Stand ist also: Der Begriff „Person mit berechtigtem Interesse" hat keinen rechtlichen Inhalt — während in fünf Monaten ein Pass auszugeben ist, der genau eine solche Schicht besitzt.
Was die Branche annimmt — und warum Vorsicht angebracht ist
Fachkommentare lesen den Begriff routinemäßig als Reparaturbetriebe, Aufarbeiter, Second-Life-Betreiber und Recycler. Wahrscheinlich wird es so kommen: Artikel 77 Absatz 2 nennt selbst Demontage, Zusammensetzung und Reparatur als Zwecke.
Die Annahme greift jedoch einem nicht erlassenen Rechtsakt vor. Offen bleibt, ob ein Nachweis oder eine Registrierung nötig sein wird, was mit den gesehenen Daten geschehen darf (Herunterladen, Weitergabe, Veröffentlichung) und ob die Liste abschließend oder erweiterbar ist. Wer heute eine feste Namensliste in sein System brennt, baut sie voraussichtlich wieder um.
Wie wir gemessen haben. Die Feststellungen zum Register stammen aus dessen öffentlich ausgelieferten Oberflächendateien (Einstiegs-HTML, Sprachdatei, JavaScript-Bündel, Konfiguration), Stand 7. September 2026; Produktiv- und Akzeptanzumgebung waren zu diesem Zeitpunkt Byte für Byte identisch. Wir haben keine Registrierung eingereicht, treffen also keine Aussage darüber, was der Server annimmt — nur darüber, was die Oberfläche verlangt und prüft. Dieser Artikel ist Information, keine Rechtsberatung, und beschreibt eine bewegliche Lage.
Was Sie in fünf Monaten tun können
Die gute Nachricht: Der fehlende Rechtsakt blockiert den Großteil der Arbeit nicht. Was heute schon geht:
- Die dreischichtige Struktur aufsetzen. Welches Feld auf welche Ebene gehört, sagt Anhang XIII bereits. Ungesagt ist nur, wer die mittlere erreichen darf.
- Die öffentliche Schicht füllen. Sie ist vollständig bekannt und das, was die meisten Scannenden sehen werden.
- QR-Code und Kennung. Der Code kodiert eine Adresse, keine Daten — siehe den Artikel zu GS1 Digital Link —, er lässt sich also drucken, bevor das letzte Feld feststeht.
- Die Ebenen durchziehen. Lebt Ihr Produkt in Chargen oder Einzelstücken, bauen Sie das jetzt: Das Registrierungsformular fragt Chargen- und Modellkennung bereits ab.
- Lieferantendaten erheben. Das dauert am längsten und hängt von keinem Rechtsakt ab.
Was offen bleiben muss: die Empfänger der Schicht „berechtigtes Interesse". Fest verdrahtet gehört die Einstufung der Felder, nicht die Liste der Berechtigten — die muss nachträglich anpassbar bleiben.
Wie hilft Veridyn?
Genau diesen Unterschied haben wir eingebaut. In den Schemata von Veridyn sind die Felder vorab Zugriffsstufen zugeordnet — öffentlich, berechtigtes Interesse, Behörde —, die Struktur steht also bereit, bevor das Recht sagt, wer für welche Stufe qualifiziert ist. Kommt der Rechtsakt, bauen Sie nicht das Datenmodell um, sondern ordnen die Empfänger ein.
Die Behördenstufe geben Sie schon heute über einen Token-Link frei, feldgenau — dieselbe Mechanik wird die Akteure mit berechtigtem Interesse bedienen. Die Kette Modell → Charge → Stück lässt sich durchziehen, und der aufgedruckte QR-Code löst die vollständige Kette auf.
Live ansehen oder kostenlos starten — der erste Pass dauert Minuten.