Die häufigste Befürchtung rund um den digitalen Produktpass lässt sich auf einen einzigen Satz bringen: „Wenn ich alles hineinschreibe, kopiert mein Wettbewerber meine Rezeptur, meine Lieferantenliste und meine Marge.“ Die gute Nachricht: Das ist ein Missverständnis. Der digitale Produktpass ist kein öffentliches Schaufenster, in dem jedes Datum für jeden blank ausliegt. Die ESPR setzt auf gestuften Zugriff — eine öffentliche Ebene, eine Ebene für berechtigtes Interesse und eine Behördenebene — gerade damit Transparenz und Geschäftsgeheimnis zugleich gewahrt bleiben. Die Frage lautet nicht „können sie meine Daten sehen“, sondern: wer sieht was — und wie lange.
Transparenz ist keine Preisgabe
Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, (EU) 2024/1781) regelt den Produktpass in ihrem Kapitel III, und das Grundprinzip des Zugriffs steht bereits in den Erwägungsgründen: Der DPP ist so zu gestalten, dass verschiedene Wirtschaftsakteure und Interessenträger unterschiedliche Zugriffsrechte haben, zugeschnitten auf den Kontext des jeweiligen Produkts und der jeweiligen Wertschöpfungskette. Mit anderen Worten: Ausgangspunkt der Verordnung ist nicht, dass alle Daten öffentlich sind, sondern dass Daten differenziert und nach dem „Need-to-know“-Prinzip verfügbar sind.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Wer den Produktpass für ein öffentliches Datenblatt hinter einem QR-Code hält, sieht nur die Hälfte des Bildes. Tatsächlich ist der QR-Code (genauer: der Datenträger und der GS1 Digital Link) lediglich der Einstiegspunkt: Wer dahinter was sieht, entscheiden das zugrunde liegende System und die Zugriffsebenen. Der Verbraucher erhält die öffentliche Ebene, der gewerbliche Reparaturbetrieb mehr, die Marktüberwachungsbehörde am meisten. Derselbe Code, unterschiedliche Datensätze.
Mehr noch: Die ESPR erkennt das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Rechten des geistigen Eigentums (IPR), Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Geschäftsinformationen ausdrücklich an — und sie verschiebt das Gleichgewicht nicht einseitig zugunsten der Transparenz. Nach der Verordnung dürfen frei (öffentlich) verfügbare Daten keine Geschäftsgeheimnisse und keine Rechte des geistigen Eigentums enthalten, und delegierte Rechtsakte dürfen keine Daten als öffentlich vorschreiben, die Produktfälschungen erleichtern würden. Transparenz ist innerhalb der Verordnung also von vornherein ein begrenzter Begriff.
Wer sieht welche Ebene?
Der derzeitige fachliche und rechtliche Konsens — der das Vier-Ebenen-Modell des Batteriepasses als Vorlage nimmt — unterscheidet grob drei externe Zugriffskreise. Wichtig: Die folgende Einordnung ist beispielhaft; die genaue, feldweise Zuordnung legt nicht die Rahmenverordnung fest, sondern die produktgruppenspezifischen delegierten Rechtsakte.
| Akteur | Sieht typischerweise | Zweck |
|---|---|---|
| Die Öffentlichkeit / Verbraucher | Allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeit und Materialzusammensetzung; Hinweise zu Gebrauch, Reparatur und Entsorgung | Informierte Kaufentscheidungen, kreislauffähige Nutzung |
| Reparaturbetriebe, Aufarbeiter, Recyclingunternehmen (Akteure mit „berechtigtem Interesse“) | Detaillierte Demontageanleitungen, Ersatzteillisten, Diagnosedaten, die genaue Lage besorgniserregender Stoffe | Reparierbarkeit, sichere Demontage, Materialrückgewinnung |
| Marktüberwachungs- und Zollbehörden, die Kommission | Der vollständigste Datensatz: technische Dokumentation, Compliance- und Regulierungsdaten | Prüfung, Durchsetzung, Einfuhrkontrolle |
Der Kreis der Berechtigten kann noch weiter sein: Hersteller, Importeure, Händler, Wiederverkäufer, unabhängige Marktteilnehmer — und auch NGOs und Gewerkschaften können hinzukommen, jeweils mit einer eigenen Ebene. Die Logik ist stets dieselbe: Die Zugriffsebene bestimmt die Sichtbarkeit, nicht der bloße Zugang zum Code.
Was darf geheim bleiben?
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist kein gut gemeintes Versprechen, sondern ein in den Text der Verordnung eingewobenes Prinzip. Mehrere einander verstärkende Regeln schützen ihn gemeinsam:
- Die öffentliche Ebene bleibt sauber: Frei verfügbare Daten dürfen keine Geschäftsgeheimnisse und kein geistiges Eigentum enthalten. Sensibles darf allenfalls in einer eingeschränkten, an eine Berechtigung gebundenen Ebene erscheinen.
- Die Selbstbeschränkung der delegierten Rechtsakte: Bei der Ausgestaltung der Produktgruppenregeln gilt ausdrücklich der Grundsatz, keine Daten als öffentlich vorzuschreiben, die Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse offenlegen oder Fälschungen erleichtern würden.
- Die Datensperre für Dienstleister: Anbieter, die den DPP hosten, dürfen die gespeicherten Daten nicht verkaufen, weiterverwenden oder verarbeiten, soweit dies über das für die Erbringung der Dienstleistung Erforderliche hinausgeht — es sei denn, der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt, willigt ausdrücklich ein. Das verhindert, dass eine Plattform Ihre Daten aus der Wertschöpfungskette zu Geld macht.
Praktisch heißt das: Die vollständige Rezeptur, Einkaufspreise, die Konditionen von Lieferantenverträgen oder das Fertigungs-Know-how gehören nicht in die öffentliche Ebene. Öffentlich sein soll nach dem Willen der Verordnung typischerweise eine angemessen detaillierte Beschreibung der Materialzusammensetzung, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit, das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe sowie der kreislaufgerechte Umgang — nicht vertrauliche Geschäftsinterna.
Wer entscheidet über die Ebene eines jeden Feldes?
Die wichtigste Botschaft lautet hier: Geduld. Die Rahmenverordnung legt nur die allgemeinen Grundsätze fest: eindeutige Kennung, Datenträger, Maschinenlesbarkeit, differenzierter Zugriff, ein zentrales Register und ein Webportal. Welches Feld öffentlich ist, welches eingeschränkt und wer es eintragen oder aktualisieren darf, wird für eine konkrete Produktgruppe — Gruppe für Gruppe — durch die delegierten Rechtsakte (delegated acts) bestimmt.
Die Ermächtigungsgrundlage erteilt die Verordnung in Artikel 9, während der Grundsatz des gestuften Zugriffs — welche Parteien Zugang zu welchen Daten haben und welche Parteien Daten eintragen oder aktualisieren dürfen — in Artikel 10 geregelt ist. Genau diese Fragen müssen die Produktgruppen-Rechtsakte konkret beantworten. Die Methodik der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU (JRC) und die EU-finanzierten CIRPASS-Projekte bereiten genau das vor. Mit der gebotenen Vorsicht gilt daher: Die endgültige, feldweise Einstufung für Textilien, Elektronik oder Möbel nimmt noch Gestalt an. Wer heute behauptet, die endgültige Liste genau zu kennen, verspricht mehr, als das Recht derzeit hergibt. Die Fristen und der Einführungsfahrplan spiegeln dieselbe schrittweise Herangehensweise wider.
Datenträger und Zugriffsrechte — technisch betrachtet
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: „Der QR-Code filtert den Zugriff.“ Das tut er nicht. Der Datenträger (typischerweise ein QR-Code) verknüpft den DPP lediglich mit einer dauerhaften, eindeutigen Produktkennung — und diese Kennung folgt einem genormten Schema (ISO/IEC 15459 oder einem gleichwertigen, in der Praxis häufig eine GS1-GTIN samt Seriennummer), codiert in eine URI nach GS1 Digital Link. Die Filterung selbst geschieht im zugrunde liegenden System: Das Register, der Resolver-Endpunkt und die im delegierten Rechtsakt festgelegten Zugriffsrechte entscheiden, wer da scannt und welche Ebene er entsprechend erhält.
Die Zugriffsarchitektur besteht typischerweise aus drei Elementen:
| Element | Rolle | Vor allem genutzt von |
|---|---|---|
| Datenträger + eindeutige Kennung | Verbindet das physische Produkt mit dem digitalen Pass; von hier aus wird der Zugriff aufgelöst | Jeder, der ihn scannt |
| Zentrales EU-Register | Speichert nicht die Daten selbst, sondern die Kennungen und die Resolver-Endpunkte | Marktüberwachung, Zollbehörden (Einfuhrkontrolle) |
| Öffentliches Webportal | Macht die öffentliche Ebene durchsuchbar und vergleichbar | Verbraucher, Interessenträger |
Auch hier steht ein Grundsatz fest: Der Zugang zur öffentlichen Ebene der verpflichtenden DPP-Daten ist kostenlos — „kostenlos“ heißt aber nicht „jeder sieht alles“. Gerade die Trennung zwischen öffentlicher und eingeschränkter Kategorie schützt die vertraulichen Daten.
Was, wenn personenbezogene Daten hineingeraten?
Grundsätzlich ist der DPP kein Speicher für personenbezogene Daten: Er liegt typischerweise auf der Modell- oder Chargenebene, nicht auf Kundenebene. In bestimmten Fällen — etwa bei Reparatur- oder Registrierungsdaten — können dennoch personenbezogene Daten anfallen. Hier ist die Verordnung eindeutig: Einem Kunden zurechenbare personenbezogene Daten dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung nicht im Produktpass gespeichert werden. Der Verordnungstext spricht an dieser Stelle von der Einwilligung des „Kunden“ (ESPR Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e) — nicht von einem weiter gefassten Begriff des „Endnutzers“, und gerade die rechtliche Auslegung dieser beiden Begriffe wird in der Literatur diskutiert — im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO ((EU) 2016/679) zur Rechtsgrundlage. Verarbeitet eine Behörde personenbezogene Daten, hat sie im Einklang mit der DSGVO zu handeln, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Die praktische Schlussfolgerung: Nehmen Sie beim Entwurf des Produktpasses standardmäßig keine personenbezogenen Daten auf. Verlangt ein Prozess sie dennoch (z. B. die Nachverfolgung des Eigentums auf dem Sekundärmarkt), halten Sie sie getrennt, einwilligungsbasiert und in einer eingeschränkten Ebene — niemals in der öffentlichen.
Praxistipp: Was öffentlich machen, was eingeschränkt halten?
Bis die delegierten Rechtsakte final sind, ist eine einfache Entscheidungslogik ein guter Kompass:
- Öffentlich machen, was der Kaufentscheidung und der kreislauffähigen Nutzung dient: eine angemessen detaillierte Beschreibung von Materialzusammensetzung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Pflege, Entsorgung sowie dem Vorhandensein besorgniserregender Stoffe.
- Eingeschränkt halten, was eine fachliche Berechtigung erfordert: detaillierte Demontageanleitungen, Ersatzteil- und Diagnosedaten, die genaue Lage besorgniserregender Stoffe — für Reparaturbetriebe und Recyclingunternehmen, nicht für alle Welt.
- Compliance-Nachweise in die Behördenebene legen: technische Dokumentation, Prüfergebnisse, Rechtsverweise.
- Reine Geschäftsgeheimnisse gehören nirgendwohin: Einkaufspreise, Vertragskonditionen, das vollständige Fertigungs-Know-how. Würde die Offenlegung eines Datums einem Wettbewerber einen kopierbaren Vorteil verschaffen, fragen Sie sich: Ist sie für ein gesetzlich vorgeschriebenes Feld wirklich nötig? Wenn nicht, lassen Sie sie weg.
Diese disziplinierte Schichtung schützt nicht nur, sie schafft auch einen Wettbewerbsvorteil: Nachgewiesene — nicht bloß behauptete — Nachhaltigkeit hat heute einen Marktwert, während vertrauliche Interna geschützt bleiben.
Der gestufte Zugriff von Veridyn in der Praxis
Die Veridyn-Plattform ist genau auf dieses Modell gebaut. Die Schemata ordnen die Felder Ihres Produktpasses vorab den Zugriffsebenen zu: öffentlich, Partei mit berechtigtem Interesse (Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen, Partner) und Behörde. Derselbe QR-Code zeigt dem Verbraucher die saubere öffentliche Ebene; den Zugang zu den tieferen Ebenen gewähren Sie über Token-Links — mit feldweiser Filterung, also auf der Ebene einzelner Felder statt ganzer Seiten.
Braucht eine Behörde oder ein bestimmter Partner einmalig umfassenderen Einblick, stellt Veridyn ablaufende Token-Links aus: einen zeitlich begrenzten, gezielten Zugriffslink, der die angegebene Ebene öffnet und danach von selbst verfällt. So sind sensible Daten nie dauerhaft öffentlich sichtbar, der Zugriff ist widerrufbar und mit Ablaufsteuerung versehen, und vertrauliche Interna bleiben verschlossen — während die gesetzlich geforderte Transparenz vollständig erfüllt ist.
Die Einstufung bleibt aktuell: Sobald sich die delegierten Rechtsakte Produktgruppe für Produktgruppe herauskristallisieren, aktualisiert Veridyn die Zuordnung in den Schemata. Das Ziel ist immer dasselbe — genau so viel zu zeigen, wie Gesetz und Vertrauen es verlangen, und kein Feld mehr.
Wenn Sie neugierig sind, wie das alles in Ihrer eigenen Produktkategorie aussieht, werfen Sie einen Blick in den Einsteiger-Leitfaden zum Produktpass, in unsere Lösung für die Textilindustrie oder legen Sie einen Testpass an. Bei Fragen wenden Sie sich an uns — wir schneiden die Schichtung gemeinsam auf Ihre Wertschöpfungskette zu.