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Was passiert, wenn Sie keinen Produktpass haben? — DPP-Sanktionen und Marktüberwachung

Bußgelder, Rücknahme vom Markt, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen — was erwartet ein Unternehmen ohne digitalen Produktpass? Die tatsächlichen Folgen.

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Ein fehlender digitaler Produktpass beginnt nicht mit einer behördlichen Beanstandung — er beginnt damit, dass ein Zollbeamter Ihren Container festhält oder ein Prüfer der Marktüberwachung Ihr Produkt aus einem Onlineshop nehmen lässt. Die Frage lautet nicht, „ob Sie sanktioniert werden", sondern an welchem Punkt — bei der Einfuhr, im Regal oder in einer öffentlichen Ausschreibung — Ihre Ware hängen bleibt. Sehen wir uns genau an, was passiert, wenn Sie keinen Produktpass haben.

Der Rahmen: Die ESPR legt bewusst kein EU-weites Bußgeld fest

Viele suchen nach einer konkreten Zahl: „Wie hoch ist das DPP-Bußgeld?" Die ehrliche Antwort ist unbequem, aber wichtig: Die ESPR — die Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte — legt weder einen festen, EU-weiten Bußgeldbetrag noch eine Obergrenze fest. Sie ist eine Rahmenregelung: Der Grundsatz der Sanktion wird von der Verordnung selbst — in Artikel 74 — unmittelbar auf Ebene des EU-Rechts festgelegt, während die Festsetzung der tatsächlichen Beträge den Mitgliedstaaten überlassen bleibt.

Das ist dieselbe Regelungslogik, die wir auch an anderen Stellen des EU-Produktrechts sehen: Der Rahmen legt die Pflicht und die Grundsätze fest, die bezifferte Sanktion kommt aus der nationalen Umsetzung. Wenn Ihnen also jemals eine feste, „EU-weite" Euro-Spanne für DPP-Sanktionen genannt wird, gehen Sie damit vorsichtig um — im Text der Verordnung steht nichts dergleichen. Sicher ist: Die detaillierte nationale Umsetzung wird in den meisten Mitgliedstaaten noch ausgestaltet, die genauen Bußgeldhöhen stehen also noch nicht endgültig fest.

Artikel 74: „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend"

Die Sanktionen der ESPR regelt Artikel 74 der Verordnung. Er gibt den Maßstab vor: Die Mitgliedstaaten müssen ein Sanktionssystem festlegen, das „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" ist, und sie müssen es der Europäischen Kommission mitteilen. In der Praxis bedeutet diese dreiteilige Formel, dass das Bußgeld den aus der Nichteinhaltung gezogenen Vorteil spürbar übersteigen muss — es darf sich mit anderen Worten nicht lohnen, „das Risiko einzugehen".

Für die Bemessung der Sanktion nennt die Vorschrift außerdem eine Reihe von zu berücksichtigenden Faktoren, darunter erschwerende Umstände. Die folgende Tabelle fasst die aus Fachquellen zusammengetragenen Faktoren zusammen; der genaue Rechtstext sollte anhand der geltenden Fassung geprüft werden.

Zu berücksichtigender FaktorWas das in der Praxis bedeutet
Art, Schwere und Dauer des VerstoßesEine seit Langem ohne Pass vermarktete Produktlinie wiegt schwerer als ein einmaliges Versäumnis
Vorsatz oder FahrlässigkeitBewusste Umgehung ist ein erschwerender Umstand
Die Finanzlage des WirtschaftsakteursDer Maßstab der Verhältnismäßigkeit richtet sich nach Umsatz und Größe
Der aus dem Verstoß gezogene wirtschaftliche VorteilDas Bußgeld muss die „eingesparten" Compliance-Kosten abschöpfen
Der verursachte UmweltschadenDie ESPR ist eine Umweltverordnung — der Schaden fließt in die Bewertung ein
Mildernde Maßnahmen und WiederholungFreiwillige Korrektur mildert, Wiederholung verschärft

Artikel 74 bleibt nicht bei Geldbußen stehen. Die Vorschrift nennt ausdrücklich auch ein zweites Instrument: den vorübergehenden (befristeten) Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Darauf kommen wir gesondert zurück, denn für viele Unternehmen schmerzt er mehr als das Bußgeld selbst.

Wer haftet? Nicht nur der Hersteller

Ein verbreiteter Irrtum ist, der Produktpass sei „Sache des Herstellers". Die ESPR erstreckt die Pflichten auf die gesamte Lieferkette — die Pflichten der Wirtschaftsakteure ziehen sich durch die Verordnung (nach Fachquellen etwa ab Artikel 27). Die Verantwortung ist gestuft:

  • Der Hersteller trägt die primäre Verantwortung: Die Konformität des Produktdesigns, das Anlegen und Befüllen des DPP, die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung liegen bei ihm.
  • Der Importeur ist dafür verantwortlich, kein nicht konformes Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen — sitzt der Hersteller in einem Drittland, wird der Importeur faktisch zum Ansprechpartner der Behörden innerhalb der EU.
  • Den Händler trifft eine Sorgfaltspflicht: Er muss prüfen, ob das Produkt die richtige Kennzeichnung und den digitalen Produktpass trägt.
  • Zum Kreis gehören außerdem der Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und — das ist neu — auch Online-Marktplätze und Online-Suchmaschinen.

Die Lehre daraus ist klar: Wenn Sie als Importeur oder Händler das Produkt „nur verkaufen", ist der fehlende Pass auch Ihr Risiko. Deshalb lohnt es sich, die DPP-Datenlieferpflicht in Ihren Einkaufsverträgen festzuschreiben — ausführlicher behandeln wir das in unserem Artikel zu den Lieferantendaten.

Marktüberwachung: Wie ein nicht konformes Produkt auffliegt

Eine Sanktion allein ist nur Papier — Zähne bekommt sie erst durch die Marktüberwachung. Die ESPR bettet die Durchsetzung in den Rahmen der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ein: Sie übernimmt deren Begriffe (Marktüberwachung, Korrekturmaßnahme, Rückruf, Rücknahme, Zollbehörden) und Instrumente, während das eigentliche Verfahren von den nationalen Marktüberwachungsbehörden geführt wird.

Diese Behörden haben weitreichende Befugnisse. In der Praxis können sie:

  • die technische Dokumentation und die DPP-Daten anfordern und Kontrollen vor Ort durchführen.
  • Produkte prüfen und Proben nehmen.
  • Korrekturmaßnahmen anordnen sowie die Vermarktung beschränken oder untersagen.
  • die Rücknahme des Produkts vom Markt oder seinen Rückruf von den Verbrauchern anordnen.
  • über die Zollbehörden die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr verweigern — eine nicht konforme Importsendung erreicht Ihr Lager damit gar nicht erst.

Ein wichtiges Detail: Das offizielle DPP-Register wird genau das Such- und Prüfwerkzeug der Marktüberwachungs- und Zollbehörden sein, verknüpft mit den Zollkontrollen. Lässt sich der Identifikator Ihres Produkts nicht auflösen oder führt er nicht zu einem gültigen Pass, ist das für die Behörde ein sofort sichtbares Warnsignal. Maschinenlesbarkeit und der richtige Identifikator sind deshalb keine Formsache — davon handelt unser Artikel zum QR-Code und GS1 Digital Link.

Mögliche Rechtsfolgen — auf einen Blick

Fassen wir zusammen, was einem nicht konformen Wirtschaftsakteur drohen kann. Ein Teil davon sind die üblichen Marktüberwachungsinstrumente der Verordnung 2019/1020, ein anderer Teil sind die Sanktionen nach Artikel 74:

FolgeWer sie anordnet / wo sie trifft
Nationales BußgeldNach mitgliedstaatlichem Recht, nach dem Maßstab „wirksam, verhältnismäßig, abschreckend"
Beschränkung / Untersagung der VermarktungMarktüberwachungsbehörde, als Korrekturmaßnahme
Rücknahme und Rückruf des ProduktsMarktüberwachungsbehörde — aus dem Regal und von den Verbrauchern
Verweigerung der EinfuhrZollbehörde, durch Verweigerung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Entfernung von Online-AngebotenAnordnung an den Online-Marktplatz, gegen nicht konforme Inhalte vorzugehen
Vorübergehender Ausschluss von der Vergabe öffentlicher AufträgeESPR Artikel 74 Absatz 3, als Sanktion

Beachten Sie: Das Bußgeld ist nur ein Punkt auf der Liste. Wirtschaftlich sind die Rücknahme des Produkts (Abschreibungen auf Bestände, Logistik, Markenschaden) und ein Einfuhrverbot (fest eingeplante Ware, die gar nicht erst in die EU gelangt) oft weit teurer.

Öffentliche Aufträge: das versteckte — und zweischneidige — Risiko

Die öffentliche Auftragsvergabe berührt den DPP aus zwei Richtungen. Zum einen ermächtigt die ESPR die Kommission, für geregelte Produkte durch Durchführungsrechtsakte verbindliche Alleestanforderungen für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP) festzulegen. Diese können als technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien, Bedingungen für die Auftragsausführung oder als Zielvorgaben auftreten — der DPP und die dahinterliegenden Daten werden damit schlicht zur Eintrittskarte für bestimmte Ausschreibungen.

Zum anderen taucht — wie oben gesehen — der vorübergehende Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge selbst im Sanktionssystem des Artikels 74 auf. Für ein kleines oder mittleres Unternehmen, das von öffentlichen Aufträgen abhängt, ist ein solcher Ausschluss oft ein schwererer Schlag als jedes einmalige Bußgeld: Es fällt nicht nur ein einzelner Posten weg, sondern eine ganze Erlösquelle.

Die Rolle von Online-Marktplätzen und Plattformen

Eine der größten Änderungen ist, dass sich die Verantwortung auf die digitalen Vertriebskanäle erstreckt. Die Marktüberwachungsbehörde kann den Betreiber eines Online-Marktplatzes anweisen, gegen Inhalte vorzugehen, die sich auf ein oder mehrere konkrete nicht konforme Produkte beziehen — auch durch deren Entfernung (De-Listing).

Die praktische Folge ist unangenehm: Selbst wenn Sie „nur" über den Marktplatz verkaufen, kann ein fehlender oder fehlerhafter Produktpass die Plattform dazu zwingen, Ihr Angebot zu entfernen. Compliance lässt sich deshalb nicht auf die Plattform abwälzen — einem nicht konformen Produkt geht auch das digitale Regal aus.

Wie Sie das Risiko rechtzeitig senken

Die gute Nachricht: Der größte Teil des Risikos lässt sich im Voraus beherrschen — und der Anfang ist nicht die Lektüre von Rechtstexten, sondern die Datenlage. Eine pragmatische Reihenfolge:

  1. Erfassen Sie Ihre Betroffenheit. Welche Ihrer Produktgruppen fallen wann unter die DPP-Pflicht? Unser Artikel zu den ESPR-Fristen schlüsselt Reihenfolge und Meilensteine auf; wenn Sie noch bei den Grundlagen stehen, beginnen Sie mit unserer Übersicht Was ist ein DPP.
  2. Klären Sie Ihre Rolle. Sind Sie bei einem bestimmten Produkt Hersteller, Importeur oder Händler? Davon hängt ab, was Sie von Ihrem Lieferanten erwarten und was Sie selbst erbringen müssen.
  3. Sichern Sie die Daten aus der Kette. Der größte Teil der Daten liegt tief in der Kette (Tier 2–3). Nehmen Sie eine Klausel zur DPP-Datenlieferung in Ihre Verträge auf und gehen Sie von statischen Erklärungen zu überprüfbaren, versionierten Daten über — jeder Datenanforderungs-Link ist einmalig verwendbar und ablaufgesteuert, Sie können aber jederzeit eine neue Anforderung versenden, und jede übernommene Einreichung erzeugt eine neue, per Hash-Kette gesicherte Version.
  4. Wählen Sie Identifikator und Datenträger sorgfältig. Nur ein korrekt kodierter eindeutiger Identifikator (typischerweise GTIN + Seriennummer in einer GS1 Digital Link URI) lässt sich vom Register und vom Zoll auflösen.
  5. Führen Sie eine Zugriffsverwaltung ein. Die Trennung öffentlicher von zugriffsbeschränkten Daten schützt Geschäftsgeheimnisse und stellt zugleich die Behörden zufrieden — siehe den Artikel Zugriff und Geschäftsgeheimnis.
  6. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Die nationale Umsetzung nimmt gerade Gestalt an; wer seine Daten früh in Ordnung bringt, gewinnt zur Compliance noch einen Wettbewerbsvorteil.

Am schnellsten kommen Sie mit einer strukturierten Vorbereitungs-Checkliste praktisch voran. Wenn Sie Textil- oder Batterieprodukte herstellen, sehen Sie sich auch unsere Lösung für die Textilbranche an, denn für diese wird der DPP am frühesten zur geltenden Pflicht.

Fazit: Nichteinhaltung kostet mehr als Compliance

Wer die Produktpass-Pflicht nicht erfüllt, riskiert nicht ein einzelnes, sauber abgegrenztes Bußgeld. Es öffnet sich ein ganzer Instrumentenkasten in der Hand der Behörde: national verhängte, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Bußgelder, Vermarktungsbeschränkungen, Rücknahme des Produkts, Einfuhrverbote, De-Listing im Onlinehandel und — oft am schmerzhaftesten — der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verantwortung reicht vom Hersteller über den Importeur bis zum Händler und lässt auch die Plattformen nicht unberührt.

Die genauen nationalen Bußgeldhöhen entwickeln sich noch, deshalb besteht die verantwortungsvolle Strategie nicht darin, auf die Zahlen zu warten, sondern die eigenen Daten in Ordnung zu bringen. Wer seinen digitalen Produktpass jetzt aufbaut, vermeidet nicht nur eine Sanktion — er behält einen Markt. Wenn Sie sehen möchten, wie das in der Praxis aussieht, starten Sie ein Testkonto, sehen Sie sich unsere Tarife an oder fordern Sie eine Beratung bei unserem Team an.

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