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DPP in der Textilindustrie: welche Daten Sie erheben müssen (eine praktische Checkliste)

Von der Faserzusammensetzung bis zur Lieferkette: welche Datenfelder Sie für einen Textil-DPP zusammentragen müssen und bis wann — samt den Fristen des Vernichtungsverbots.

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Die Textilindustrie gehört zu den Ersten, die in die Ära des verpflichtenden digitalen Produktpasses (DPP) eintreten. Die gute Nachricht: Die genauen Datenfelder sind bereits bekannt. Die schlechte Nachricht: Ein großer Teil dieser Daten ist über die Lieferkette verstreut, und ihre Zusammenführung braucht Zeit. Dieser Artikel geht durch, welche Daten Sie für die Textilvariante des Produktpasses zusammentragen müssen, woher sie stammen und bis wann.

Wann kommt der Textil-DPP? Der ESPR-Zeitplan

Der DPP in der Textilindustrie ist keine eigenständige Regelung; er fällt unter die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, (EU) 2024/1781), die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Die Verordnung steckt den Rahmen ab, die konkreten Anforderungen — darunter der verpflichtende Inhalt des Produktpasses — werden jedoch Produktgruppe für Produktgruppe in einem gesonderten delegierten Rechtsakt festgelegt.

Der erste Arbeitsplan der Kommission (COM(2025) 187 final, 16. April 2025) nennt sechs Prioritäten, und Textilien/Bekleidung stehen unter den Fertigerzeugnissen ganz vorn. Der delegierte Rechtsakt für Textilien ist indikativ für 2027 geplant: Branchenanalysen erwarten einen Kommissionsvorschlag Ende 2026 und die förmliche Annahme im Jahr 2027. Da die ESPR für jeden delegierten Rechtsakt eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten vorschreibt (in der Praxis häufig 18–24 Monate), wird ein verpflichtender Textil-DPP realistisch etwa 2028–2029 zur Voraussetzung für das Inverkehrbringen.

MeilensteinDatumWas es bedeutet
ESPR tritt in Kraft18. Juli 2024Die Rahmenverordnung gilt, eine Textil-Anforderung gibt es aber noch nicht
Arbeitsplan angenommen16. April 2025Textilien als Top-Priorität festgelegt
Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien (Großunternehmen)19. Juli 2026BEREITS verpflichtend — siehe unten
Annahme des delegierten Rechtsakts für Textilien~2027 (indikativ)Hier wird der verpflichtende DPP-Inhalt festgelegt
Textil-DPP wird verpflichtend~2028–2029 (geschätzt)Annahme + 18–24 Monate Übergangsfrist

Wichtig: Diese Termine sind indikative Planungswerte, keine rechtlich fixierten Fristen. Das verbindliche Datum legt in jedem Fall der endgültige delegierte Rechtsakt fest, und gegenüber früheren Schätzungen ist bereits eine gewisse Verzögerung erkennbar. Den vollständigen EU-Zeitplan schlüsseln wir in unserem Artikel ESPR/DPP-Fristen auf. Wenn Ihnen die Grundlagen noch nicht vertraut sind, lesen Sie zuerst den Leitfaden Was ist ein DPP.

Was Sie bereits 2026 einhalten müssen: das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien

Viele Unternehmen gehen davon aus, die ESPR-Pflichten für Textilien lägen noch Jahre entfernt. Das ist ein Irrtum. Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehörteile und Schuhe gilt für Großunternehmen ab dem 19. Juli 2026 — es ist also bereits heute eine geltende Pflicht, unabhängig davon, dass der delegierte Rechtsakt zum DPP noch nicht angenommen wurde.

UnternehmensgrößeVernichtungsverbotOffenlegungspflicht
Großunternehmenverpflichtend ab 19. Juli 2026jährliche Offenlegung ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten; standardisiertes Format ab ~Februar 2027
Mittleres Unternehmenvoraussichtlich ab 2030voraussichtlich ab 2030
Klein- und Kleinstunternehmendauerhaft ausgenommendauerhaft ausgenommen

Zur Regel gehört auch eine Transparenz- bzw. Offenlegungspflicht. Die jährliche Berichterstattung selbst gilt für Großunternehmen bereits früher — ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach dem Inkrafttreten der ESPR (18. Juli 2024); außerdem ist ein gesonderter Durchführungsrechtsakt geplant, der ab etwa Februar 2027 ein standardisiertes Format einführt, in dem Unternehmen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie vernichtet haben und warum. Die Vernichtung ist nur in eng begrenzten, begründeten Fällen zulässig — etwa aus Sicherheitsgründen oder wegen Beschädigung — entsprechend den im delegierten Rechtsakt festgelegten Ausnahmen. Was früher Abfall war, muss heute über Weiterverkauf, Spende, Wiederaufarbeitung oder Recycling abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet das: Ihre Bestandsdaten und Ihre Daten zur Produktzusammensetzung müssen bereits 2026 in Ordnung sein — genau jene Daten, die später das Rückgrat des textilen digitalen Produktpasses bilden.

Welche Datenfelder müssen Sie erheben?

Am 13. Mai 2026 hat die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (JRC) die erste vollständige Spezifikation des DPP-Inhalts für Textilien und Bekleidung veröffentlicht: Laut der CIRPASS-Studie umfasst sie rund 49 Datenpunkte, gegliedert in vier große Blöcke — Produktidentifikation, Identifikation von Hersteller und Wirtschaftsakteuren, Produktinformationen und Konformitätsdokumentation (EU-Konformitätserklärung/Zertifikat oder Selbsterklärung samt den zugehörigen Berechnungs- und Verifizierungsparametern). Daten zur Lieferkette erscheinen nicht als eigene Hauptkategorie, sondern als Teil der Produktinformationen und der Rückverfolgbarkeit, in eigenen Datenfeldern. Diese Liste ist noch kein geltendes Recht, doch der delegierte Rechtsakt wird sehr wahrscheinlich darauf aufbauen — es lohnt sich also, schon jetzt entlang dieser Struktur zu sammeln.

Verpflichtende und geplante Datenfelder

DatenfeldWas anzugeben istWoher es stammt
Faserzusammensetzung (%)Anteil und Art jeder Faser (natürlich / synthetisch / regeneriert), bei Mischungen mit exakter prozentualer Aufschlüsselung — deutlich über die heutige Kennzeichnung hinausMateriallieferant, Weberei
Herkunft / UrsprungHerstellungsland, Standorte der wichtigsten Produktionsschritte, Zollcodes (HS/TARIC)Konfektionär, Importeur
LanglebigkeitRobustheitswert auf Basis von Laborprüfungen (zunächst ohne Alleestschwelle), erwartete LebensdauerLabor, Prüfbericht
ReparierbarkeitReparierbarkeitsindikator, Informationen zu Ersatzteilen/Näharbeiten — mit Blick auf den horizontalen ESPR-ReparierbarkeitswertProduktdesign, Hersteller
RecyclingfähigkeitEin Wert, der Monomaterial-Produkte ohne Beschichtung begünstigtMaterialdaten, Design
RezyklatanteilProzentsatz + Art des Recyclings, aufgeteilt in Post- und Pre-ConsumerMateriallieferant + Zertifikat
Gefährliche StoffeBesonders besorgniserregende Stoffe (SVHC): Name + Konzentration, abgestimmt auf REACHChemikalienlieferant, Färberei
MikroplastikMikrofaser-Freisetzung bei Synthesefasern — voraussichtlich Teil der künftigen AnforderungenMateriallieferant, Labor
PflegePflege- und Behandlungshinweise, GarantiezeitProduktdesign
Schritte der LieferketteKennungen der wichtigsten Wertschöpfungsakteure und Betriebsstätten (GLN / EORI), Reihenfolge der ProduktionsschritteJede Stufe (Faser → Garn → Gewebe → Kleidungsstück)

Hinzu kommen der CO₂- und Umweltfußabdruck (mit Blick auf die PEFCR-Methodik) sowie die Identifikationsebene: eine eindeutige Produktkennung, Chargen-/Modellnummer und der physische Datenträger. Bei Textilien ist der klare Sieger ein scanbarer QR-Code in GS1-Digital-Link-Syntax, weil er gleichzeitig den Pass für den Verbraucher öffnet und die Kennung für Maschinen ausliest — darüber haben wir gesondert im Artikel QR / GS1 Digital Link geschrieben.

Wer sieht was? Öffentliche und beschränkte Daten

Ein Textil-DPP bedeutet nicht, dass alle Ihre Daten für jeden sichtbar werden. Die ESPR schreibt einen gestuften Zugriff vor: Derselbe QR-Code zeigt dem Verbraucher, der Behörde und dem Recycler jeweils einen anderen Datensatz — in der Praxis wird das über tokenbasierte Links mit unterschiedlichen Ebenen umgesetzt (öffentlich / berechtigtes Interesse / Behörde). Besonders wichtig ist das bei Textilien, wo die Faserzusammensetzung öffentlich ist, die vollständige Chemikalienliste und die Identität der Lieferanten aber Geschäftsgeheimnis bleiben können.

ZugriffsebeneWer darauf zugreifen kannTypische Textildaten
ÖffentlichVerbraucher (QR-Scan)Faserzusammensetzung, Pflege, Ursprungsland, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit
Beschränkt / autorisiertB2B-Partner, RecyclerVollständige Materialzusammensetzung, SVHC-Konzentrationen, Informationen zur Zerlegung / Demontage
Behörde / ZollMarktüberwachungVollzugriff, Zertifikate, Konformitätsdokumentation

In der Praxis heißt das: Es lohnt sich, jedem Feld schon bei der Datenerhebung eine Sichtbarkeitsebene zuzuweisen, damit Sie später nicht die gesamte Datenbank erneut durchgehen müssen. In der Textilvorlage von Veridyn ist diese Einstufung auf Schema-Ebene definiert: Die gestuften Zugriffsebenen (öffentlich / berechtigtes Interesse / Behörde) stehen über tokenbasierte Freigabelinks zur Verfügung, und die Einstufung sensibler Felder wird durch Schema-Updates laufend erweitert.

Praktische Checkliste: Was Sie bei Ihren Lieferanten anfordern sollten

Die größte Herausforderung eines Textil-DPP ist nicht die Technik, sondern die Datenerhebung in der Lieferkette. Bei einem einzigen T-Shirt stammen Faser, Garn, Gewebe, Färbung und Konfektion oft von fünf verschiedenen Unternehmen in drei Ländern. Es lohnt sich, die folgende Checkliste Stufe für Stufe durchzugehen — beginnen Sie JETZT, denn vertragliche Datenanforderungen dauern Monate.

1. Material- und Faserdaten (Garn- und Gewebelieferanten)

  • Die genaue Faserzusammensetzung in Prozent, nach Fasern aufgeschlüsselt, mit Angabe der Mischungen.
  • Höhe und Art des Rezyklatanteils, idealerweise mit unabhängigem Zertifikat (z. B. GRS/RCS).
  • Die Liste der beim Färben und Veredeln eingesetzten Chemikalien, mit Name und Konzentration der SVHC-Stoffe.
  • Bei Synthesefasern Daten zur Mikrofaser-Freisetzung, sofern verfügbar.

2. Fertigungs- und Herkunftsdaten (Konfektionär, Importeur)

  • Das Herstellungsland und die Standorte der wichtigsten Produktionsschritte.
  • Die Kennungen der einzelnen Betriebsstätten (GLN oder EORI), damit die Schritte der Lieferkette nachvollziehbar sind.
  • Zolltarifnummern (HS/TARIC), die für die Produktidentifikation benötigt werden.

3. Leistungs- und Lebenszyklusdaten (Labor, Design)

  • Prüfberichte zu Langlebigkeit / Robustheit (Abrieb, Farb- und Waschechtheit).
  • Aspekte der Recyclingfähigkeit: Handelt es sich um Monomaterial, enthält es eine Beschichtung, ist es eine Mischung.
  • Informationen zur Reparierbarkeit und Pflegehinweise, Garantiezeit.
  • Sofern vorhanden: Daten zum CO₂- und Umweltfußabdruck nach der PEF-Methodik.

4. Administrative und prozessuale Schritte (bei Ihnen als verantwortlichem Wirtschaftsakteur)

  • Führen Sie eine einheitliche Vorlage für Datenanforderungen an Lieferanten ein — erheben Sie die Daten nicht per E-Mail, sondern in strukturierten Feldern.
  • Erfassen Sie die fehlenden Daten und den jeweils zuständigen Lieferanten; die Lückenliste ist die beste Prioritätenliste.
  • Schreiben Sie die Datenbereitstellungspflicht bei neuen Beschaffungen in die Verträge.
  • Wählen Sie die eindeutige Produktkennung (typischerweise GTIN + Chargennummer) und den Datenträger (QR).

Die vollständige, branchenunabhängige Vorbereitungsreihenfolge finden Sie in unserem Artikel DPP-Vorbereitungs-Checkliste — die obigen Punkte sind deren textilspezifische Ergänzungen.

Warum jetzt beginnen?

Auch wenn ein verpflichtender Textil-DPP realistisch erst um 2028–2029 kommt, sprechen drei Gründe dagegen, zu warten. Erstens: Das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und die damit verbundene Offenlegung gelten für Großunternehmen bereits 2026. Zweitens: Die Datenerhebung in der Lieferkette ist die Aufgabe mit der längsten Vorlaufzeit — eine globale Kette einzubinden, dauert typischerweise mehrere Saisons. Drittens: Die Daten des Textil-DPP schaffen für sich genommen Wert — transparenteres Marketing, bessere Reklamationsbearbeitung, weniger Abfall und eine verlässlichere Konformitätsdokumentation beim Zoll.

Behalten Sie eines im Blick: Die rund 49 Datenpunkte aus der CIRPASS-Studie geben den heutigen Stand wieder und können sich bis zur Fertigstellung des delegierten Rechtsakts noch ändern. Genau deshalb lohnt es sich nicht, in einer einmaligen, statischen Datenerhebung zu denken, sondern in einem Prozess, der die Lieferantendaten pflegt und mit der endgültigen Fassung der Anforderungen erweitert werden kann. Wer heute beginnt, seine Kette aus Faser-, Herkunfts- und Chemikaliendaten aufzubauen, wird beim Erscheinen des delegierten Rechtsakts lediglich nachjustieren, statt bei null anzufangen.

Die Veridyn-Plattform unterstützt genau diesen Prozess: strukturierte Datenanforderungen an Lieferanten, ein schemagesteuerter Textilpass, QR-basierter öffentlicher und beschränkter Zugriff. Sehen Sie sich unsere Lösung für die Textilindustrie an, und falls Sie auch Batterien herstellen oder vertreiben, können Sie sich über den strengeren Batteriepass informieren — verpflichtend bereits ab 2027 — ausführlicher im Artikel Batteriepass.

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Legen Sie ein kostenloses Konto an, laden Sie Ihr erstes Produkt hoch und sehen Sie, welche Datenfelder fehlen. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf; die Tarife finden Sie im Abschnitt Preise.

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